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Studenten der Zahn- und Veterinärmedizin, die ihre Ausbildung an Hochschulen absolviert haben, benötigen einen speziellen studentischen Versicherungsschutz für ihre Praktika während des Studiums.
Für viele Zahn- und Veterinärstudenten ist diese Absicherung zwingend erforderlich, weil die gesetzlichen Versicherungen bei einem nicht versicherungspflichtigen Einkommen nur mangelnden Schutz bieten.

Was ist etwa, wenn der Student sich außerhalb der Hochschule oder auf dem nicht direkten Weg zur Uni infolge eines Unfalls verletzt und Folgeschäden bleiben, die nur noch eine eingeschränkte Bewegung erlauben?

Wer haftet, wenn der Student im Praktikum durch Unachtsamkeit einen Probanden oder Patienten verletzt, der Folgeschäden davonträgt und der Praktikumssteller einen persönlichen Schaden durch den Praktikanten erleidet?

Wer ist zuständig?

Die Hochschule verweist auf die kommunale Haftpflichtkasse oder die Landesunfallkasse, die wiederum nennt die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege. Die Beurteilung, ob Versicherungsschutz besteht, ist in jedem Fall an der individuellen Fallkonstruktion orientiert und somit unsicher. Dieser Versicherungsschutz besteht nur in der Hochschule und auf dem direkten Schul- und Heimweg.

Der BFH Bund freier Heilberufe e. V. hat sich diesem Problem angenommen. Sie können für einen Jahresbeitrag von 12 € Mitglied im BFH e. V. werden. Im Rahmen dieser Mitgliedschaft erhalten Studenten folgenden Versicherungsschutz:

  • Unfallversicherung während des Praktikums, in deren Umfang nicht nur die direkte Tätigkeit, sondern auch der Weg zum Praktikum und zurück versichert ist.

    Der Versicherungsschutz besteht zu 100% und 24 Stunden täglich. Die Versicherungssumme beträgt 5.000 € bei Tod und 50.000 € bei Invalidität.


  • Haftpflichtversicherung während Ihrer Praktika.

    Erklärung: Ein Praktikumssteller hat das Recht, bei einem in der Praxis entstandenen Schaden durch den Praktikanten, diesen in Regress zu nehmen.

Der Versicherungsschutz wird über die Mitgliedschaft durch ein Zertifikat garantiert, weitere Kosten entstehen nicht.

Eine Kündigung oder eine Weiterversicherung der Tätigkeit nach dem Studium ist möglich.

Was ist, wenn das Studium wegen der Psyche, wegen eines Unfalls oder einer Krankheit nicht beendet werden kann, der medizinische Abschluss also nicht mehr möglich ist?

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung, ohne übliche Gesundheitsfragen, erhalten Sie sehr günstig über unseren Gruppenvertrag.

Nach dem Studium erhalten Sie neue Top-Versicherungsangebote für alle nötigen Absicherungen beruflicher und privater Natur.

Sprechen Sie uns an! Ein Fachberater wird Sie jederzeit gerne persönlich beraten.